ausüben

ausüben

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aus|üben ['au̮s|y:bn̩], übte aus, ausgeübt <tr.; hat:
1. regelmäßig oder längere Zeit ausführen:
eine Beschäftigung ausüben; er übt keinen Beruf aus (ist nicht beruflich tätig).
Syn.: treiben.
2.
a) innehaben und anwenden:
die Macht, die Herrschaft [über jmdn.] ausüben.
b) in besonderer Weise auf jmdn., etwas wirken lassen:
Druck [auf jmdn.] ausüben; Einfluss auf jmdn. ausüben.

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aus||üben 〈V. tr.; hat
1. betreiben, gewohnheitsgemäß tun (Beruf, Gewerbe)
3. (längere Zeit) in die Tat umsetzen, anwenden, wirksam machen (Druck, Einfluss, Macht)
● er hat Musik studiert, übt sie aber nicht aus ● großen Einfluss auf jmdn. \ausüben; eine Pflicht \ausüben; großen Reiz \ausüben (auf); eine starke Wirkung (auf jmdn. od. etwas) \ausüben ● einen erlernten Beruf, eine Fähigkeit praktisch \ausüben ● \ausübender Arzt praktizierender Arzt; \ausübende Gewalt = Exekutive; \ausübender Künstler (auf seinem Gebiet) tätiger Künstler

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aus|üben <sw. V.; hat:
1. (eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit) [berufsmäßig] ausführen:
ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.;
eine Kunst a.;
eine Praxis a. (praktizieren).
2. innehaben u. anwenden:
die Macht, die Herrschaft a.;
sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen).
3. wirksam werden lassen:
Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.;
ihr Name übt eine magische Wirkung aus.

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aus|üben <sw. V.; hat: 1. eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit [berufsmäßig] ausführen: ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.; eine Kunst a.; eine Praxis a. (praktizieren). 2. innehaben u. anwenden: die Macht, die Herrschaft a.; Sie übten ein wahres Schreckensregiment aus (Brecht, Groschen 237); ob jemand, der an den Rollstuhl gebunden ist, eine politische Führungsfunktion a. kann (Woche 28. 2. 97, 6); sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen). 3. wirksam werden lassen: Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.; ihr Name übt eine magische Wirkung aus; Unendlichen Reiz übt auf die Jugend das Neue aus (Th. Mann, Krull 89).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • ausüben — ausüben …   Deutsch Wörterbuch

  • Ausüben — Ausüben, verb. reg. act. 1) Sehr üben, durch Übung vollkommener machen. Seinen Verstand ausüben. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung selten, im Oberdeutschen aber ist sie häufiger. Denn du hast mich gelehrt und ausgeübt, Opitz. Ps. 119, 51. Und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • ausüben — V. (Mittelstufe) etw. über längere Zeit betreiben Synonyme: ausführen, nachgehen, sich betätigen, praktizieren Beispiel: Er übt seinen Beruf schon 20 Jahre lang aus. ausüben V. (Mittelstufe) etw. wirksam werden lassen, zur Wirkung bringen Synonym …   Extremes Deutsch

  • ausüben — ↑praktizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • ausüben — aus·üben (hat) [Vt] 1 etwas ausüben in einem Handwerk, Gewerbe, Beruf o.Ä. tätig sein <einen Beruf, eine Tätigkeit ausüben>: den Beruf eines Schreiners ausüben 2 etwas ausüben etwas besitzen und davon Gebrauch machen <meist Macht,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausüben — 1. amtieren, ausführen, sich befassen, sich beschäftigen, sich betätigen, betreiben, erledigen, nachgehen, praktizieren, tätig sein, verrichten, versehen; (bes. schweiz.): amten; (geh.): bekleiden, üben; (Kaufmannsspr., Papierdt.): tätigen. 2.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • ausüben — aus|üben …   Die deutsche Rechtschreibung

  • einen Beruf ausüben — einen Beruf ausüben …   Deutsch Wörterbuch

  • (etw) ausüben — (etw) ausüben …   Deutsch Wörterbuch

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