- ausüben
- beherrschen; geltend machen (Einfluss); handhaben; tätig sein; bedienen; betätigen; machen; praktizieren; verrichten; nachgehen; betreiben
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aus|üben ['au̮s|y:bn̩], übte aus, ausgeübt <tr.; hat:1. regelmäßig oder längere Zeit ausführen:eine Beschäftigung ausüben; er übt keinen Beruf aus (ist nicht beruflich tätig).Syn.: ↑ treiben.2.a) innehaben und anwenden:die Macht, die Herrschaft [über jmdn.] ausüben.b) in besonderer Weise auf jmdn., etwas wirken lassen:Druck [auf jmdn.] ausüben; Einfluss auf jmdn. ausüben.* * *
aus||üben 〈V. tr.; hat〉● er hat Musik studiert, übt sie aber nicht aus ● großen Einfluss auf jmdn. \ausüben; eine Pflicht \ausüben; großen Reiz \ausüben (auf); eine starke Wirkung (auf jmdn. od. etwas) \ausüben ● einen erlernten Beruf, eine Fähigkeit praktisch \ausüben ● \ausübender Arzt praktizierender Arzt; \ausübende Gewalt = Exekutive; \ausübender Künstler (auf seinem Gebiet) tätiger Künstler* * *
aus|üben <sw. V.; hat:1. (eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit) [berufsmäßig] ausführen:ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.;eine Kunst a.;eine Praxis a. (praktizieren).2. innehaben u. anwenden:die Macht, die Herrschaft a.;sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen).3. wirksam werden lassen:Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.;ihr Name übt eine magische Wirkung aus.* * *
aus|üben <sw. V.; hat: 1. eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit [berufsmäßig] ausführen: ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.; eine Kunst a.; eine Praxis a. (praktizieren). 2. innehaben u. anwenden: die Macht, die Herrschaft a.; Sie übten ein wahres Schreckensregiment aus (Brecht, Groschen 237); ob jemand, der an den Rollstuhl gebunden ist, eine politische Führungsfunktion a. kann (Woche 28. 2. 97, 6); sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen). 3. wirksam werden lassen: Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.; ihr Name übt eine magische Wirkung aus; Unendlichen Reiz übt auf die Jugend das Neue aus (Th. Mann, Krull 89).
Universal-Lexikon. 2012.